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Treppenlifte haben für Senioren eine besondere Bedeutung, denn die größte Angst vieler Senioren besteht darin, für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung, ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen. Häufig sind daran die Treppen im alten Zuhause schuld, die aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr genutzt werden können. Als Ausweg aus diesem Dilemma bietet sich der Einbau eines Treppenliftes an. Doch die Kosten hierfür können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Abhilfe schaffen Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Wir stellen die wichtigsten davon vor.
Welche Förderungen gibt es?
Pflegekassenzuschuss (SGB XI)
Sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, gewähren die Pflegekassen nach § 40 SGB XI einen Zuschuss für „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“. Zu diesen zählt auch die Installation eines Treppenlifts. Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro (Stand 01.01.2025) betragen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, summiert sich der Betrag auf maximal 16.720 Euro (Stand 01.01.2025). Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse sowie eine fachliche Begründung, die aussagt, dass der Treppenlift für die Selbstständigkeit oder Pflege zu Hause notwendig ist.
KfW-Förderprogramme
So war es noch vor Kurzem: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bot im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung. Hierzu zählte auch die Installation eines Treppenlifts. Der Zuschuss betrug grundsätzlich bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt jedoch auf 25.000 Euro pro Wohneinheit. Die Antragstellung musste unbedingt vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Aktuell – mit Stand von Juni 2025 – ist es nicht mehr möglich, Anträge zu stellen. Stattdessen erlaubt die KfW für Maßnahmen, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen, einen zinsverbilligten Kredit zu beantragen. [Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)].
Regionale Fördermöglichkeiten
Viele Bundesländer, Kommunen und Städte bieten ergänzende Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an – teilweise als Zuschüsse, zum Teil als zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen. Die Förderbedingungen, Beträge und Antragsmodalitäten gestalten sich je nach Ort unterschiedlich. Informationen gibt es bei den örtlichen Wohnberatungsstellen, Sozialämtern und Bauämtern.
Weitere Kostenträger
Zusätzlich zur Pflegekasse und der KfW kommen weitere Kostenträger infrage. Dazu zählen z. B. Unfallversicherungen bei unfallbedingter Mobilitätseinschränkung, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt bei beruflicher Wiedereingliederung sowie Sozialhilfeträger bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit. Auch Stiftungen oder kirchliche Träger bieten in Einzelfällen Unterstützung.
Kombinationsmöglichkeiten von Förderungen
Kombinationsmöglichkeiten von Förderungen sind grundsätzlich möglich. Allerdings gelten hierfür bestimmte Bedingungen. Die Kombination „Pflegekassenzuschuss & KfW-Zuschuss“ ist nicht erlaubt, denn die KfW-Förderung kann einzig für Maßnahmen genutzt werden, für die Sie keine anderen öffentlichen Mittel erhalten haben. Dagegen ist die Kombi „Pflegekassenzuschuss & regionale Fördermittel“ möglich, sofern keine Doppelförderung im engeren Sinne vorliegt (nicht dieselben Kosten zweimal gefördert werden).
Voraussetzungen und Antragstellung
Die Anforderungen für die Antragstellung unterscheiden sich je nach Fördermittelgeber, der grundsätzliche Ablauf ähnelt sich jedoch. Wichtig ist: Der Antrag muss stets vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es darf weder ein Kaufvertrag unterschrieben noch mit dem Einbau des Treppenlifts begonnen worden sein.
Bei der Pflegekasse nach § 40 SGB XI ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) Voraussetzung. Der Antrag kann formlos erfolgen, wird aber meist über ein standardisiertes Formular der Kasse abgewickelt. Er muss begründen, warum die Maßnahme notwendig ist, also zum Beispiel, dass er zur Förderung der Selbstständigkeit oder zur Erleichterung der häuslichen Pflege beiträgt. Zusätzlich ist ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs erforderlich.
Für die KfW-Förderung im Programm „Altersgerecht Umbauen“ galten eigene Anforderungen. Der Antrag musste online im Zuschussportal der KfW gestellt werden – ebenfalls vor Beginn der Maßnahme. Gefördert wurden nur Maßnahmen, die den Richtlinien zur Barriere-Reduzierung entsprachen. Nach Abschluss der Arbeiten mussten Rechnungen und ein Nachweis der Durchführung eingereicht werden.
Bei regionalen Förderprogrammen von Städten, Landkreisen und Bundesländern und sonstigen Kostenträgern gibt es sehr unterschiedliche Anforderungen, die Sie im Einzelfall erfragen müssen.
Tipps zur Finanzierung
Die notwendige Anschaffung eines Treppenlifts übersteigt oft die eigenen finanziellen Möglichkeiten. Um die Treppenlift Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten, bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, den Kauf zu finanzieren. Hierbei werden unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Käufers die einmalige Anzahlung als auch die monatlichen Raten berechnet.
Daraus ergeben sich die Vorteile, dass – sofern vorhanden – finanzielle Reserven nicht angerührt werden müssen und die Bezahlung bequem in monatlichen und gleichbleibenden Raten erfolgen kann. Die Höhe der Raten hängt dabei von mehreren Faktoren ab, z. B. vom Kaufpreis, der Finanzierungsform und der Ratenzahl.
Eine Alternative zum Kauf ist die Miete eines Treppenlifts. Dadurch reduzieren sich die relativ hohen Anschaffungskosten. Zudem ist man mit einem Mietvertrag flexibler – nachdem der Lift nicht mehr benötigt wird, kann er einfach an den Inhaber zurückgegeben werden. Mit Beginn des Mietverhältnisses wird meistens ein einmaliger Eigenanteil fällig. Danach sind nur noch monatliche Raten zu entrichten.
Je nach Anbieter fallen die Mietkonditionen unterschiedlich aus. Für gewöhnlich wird ein Mietvertrag über 36 Monate abgeschlossen. Kürzere oder längere Laufzeiten, ebenso wie Sonderregelungen, können mit dem Anbieter vereinbart werden. Der Eigenanteil beginnt meistens bei etwa zweitausend Euro, je nach Modell und Ausführung. Bei hochwertigeren Ausführungen fällt dieser Betrag höher aus. Diese Eigenleistung ist notwendig, da es sich bei den Treppenliften oft um angepasste Einzelanfertigungen handelt.
Fazit
Wer trotz körperlicher Einschränkungen im eigenen Heim bleiben möchte, braucht, um Treppen zu überwinden, einen Lift. Wer das Geld dafür nicht hat, kann durch Förderungen und/oder Mietangebote aus diesem Dilemma kommen. Wichtig ist, die passende Förderung rechtzeitig – also vor dem Einbau – zu beantragen und bei Mietangeboten die Konditionen genau zu prüfen und zu vergleichen.